Familenhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Flexible ambulante Familienhilfe

Familien, die - gemeinsam oder allein erziehend - mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind und erzieherische Hilfen als Familie in intensiver Form in Anspruch zu nehmen bereit und in der Lage sind, werden von uns im Rahmen von sozialpädagogischer Familienhilfe nach einem individuell aufgestellten „Vertrag zur Zusammenarbeit“ begleitet. Dieser regelt die Beratungsintensität und hält die gemeinsam aufgestellten Ziele und Aufgaben fest. Die direkte Beratungszeit wird in der Hilfeplanung vom Jugendamt am Bedarf der Familie orientiert festgelegt. Die Dauer der Beratung und Begleitung wird ebenfalls in gegenseitiger Absprache zusammen mit dem Jugendamt festgelegt. Besonders wichtig bei dieser flexiblen Form von Familienhilfe ist, dass die Familienmitglieder zu jeder Zeit die hauptsächlich Bestimmenden für den eingeschlagenen Weg bleiben.